aktuelle Corona-Schutzmassnahme in den SchulhäusernAktuelle Corona-Schutzmassnahme in den Schulhäusern: Die Schulhäuser dürfen nur von Schülerinnen und Schülern und dem Personal der Schule betreten werden. Andere Personen haben nur Zutritt auf Einladung der Lehrpersonen oder Schulleitung. Weiter gilt als Corona-Schutzmassnahme auf dem ganzen Gelände und in den Schulhäusern des Kanton Berns eine generelle Maskenpflicht für Erwachsene und Jugendliche ab der 5. Klasse.
Die neuen Regelungen im Rahmen der Corona-Schutzmassnahmen finden Sie im untenstehenden Dokument.
weitere Information für Eltern:
Dokument Brief_Corona-Verscharfungen.pdf (pdf, 15.9 kB) Schule Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe 1
Datum der Neuigkeit 19. Jan. 2021
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