Dispensation vom Sportunterricht - ausnahmsweise Freistellung

Ab dem Schuljahr 2017/18 müssen die Sportverantwortlichen Gesuche an die Klassenlehrpersonen stellen, wenn Schülerinnen und Schüler der Schule Meiringen ausnahmsweise und für einzelne Lektionen wegen Sportanlässen vom schulischen Sportunterricht befreit werden sollen. Kurzfristige Absagen von Schülerinnen und Schülern sind nicht erlaubt. Das Gesuch ist mindestens einen Tag vor dem Anlass schriftlich an die Klassenlehrperson zu stellen (das Formular dazu: siehe Link). Die Schülerin, der Schüler bringt das durch die Klassenlehrperson bewilligte Gesuch jener Sportlehrperson, deren Unterricht nicht besucht werden kann. Ohne dieses Dokument wird keine Absenz erlaubt.
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