Dispensation für Schnupperlehre

Dispensation zwecks Schnupperlehre

Wer eine Schnupperlehre absolvieren möchte, versucht, diese in die unterrichtsfreie Zeit oder in die Ferien zu legen. Sollte dies nicht möglich sein, ist spätestens eine Woche vor Antritt der Stelle das vollständig ausgefüllte Dispensationsgesuch bei der Klassenlehrperson einzureichen.

Unvollständige oder zu spät eingereicht Gesuche werden abgelehnt!

Das Gesuchsformular kann durch Klick auf den ganz unten stehenden Link heruntergeladen und ausgedruckt oder bei der Klassenlehrperson abgeholt werden.

Die Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) vom 16. März 2007 regelt die Dispensation (Link Direktionsverordnung Absenzen und Dispensation): 

Art. 4 Dispensationen
1 Dispensationen sind insbesondere möglich
a im Rahmen der benötigten Zeit für Schnupperlehren, sofern diese nicht in der unterrichtsfeien Zeit gemacht werden können.
(...)

Art. 8 Verfahren für Dispensationen
1 Die Eltern reichen Dispensationsgesuche spätestens vier Wochen im Voraus schriftlich und begründet bei der Schulleitung ein.
Für die Dispensation für Schnupperlehren kann eine kürzere Frist gewährt werden.
2 Die Schulleitung kann Beweise oder Bestätigungen für die Begründung einfordern.
(...)

Bei Fragen und Unklarheiten oder in speziellen Situationen nehmen Sie bitte rechtzeitig mit der Klassenlehrperson oder der Schulleitung Kontakt auf.

Name
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