Schülertransporte

Ist ein Schulweg für ein Kind des Kindergartens oder eine Schülerin resp. einen Schüler der Primarstufe oder der Sekundarstufe I unzumutbar, ergibt sich zwingend, dass durch die Aufenthaltsgemeinde ein Transport organisiert und finanziert werden muss.

Schülertransporte der Gemeinden können aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Einerseits ist es möglich, dass einzelne Schulwege (ganzjährig oder auch nur im Winter) nicht zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden können, da sie entweder zu lang oder aus anderen Gründen nicht zumutbar sind (die Zumutbarkeit richtet sich natürlich auch nach dem Alter der Schülerinnen und Schüler). Andererseits können Transporte von einem Schulstandort zum anderen, z.B. für Sportunterricht, den Besuch des fakultativen Unterrichts in einem andern Schulhaus oder zu speziellen Anlässen, notwendig sein. Als Schulweg gilt auch der Weg vom Schulhaus zur Tagesschule Haslital und zurück.

In den Gemeinden Meiringen und Schattenhalb gibt es mehrere Gebiete, in denen Kindergartenkinder sowie Schülerinnen und Schüler mit einem unzumutbaren Schulweg wohnen können. Im Zweifelsfall informieren Sie sich bitte anhand der Unterlagen, die Sie über die Links unten aufrufen können, ob Ihr Kind schülertransportberechtigt ist. Diese Dokumente finden Sie auf dieser Homepage übrigens auch im Menüpunkt Inforrmationen/Angebote. Bei Fragen wenden Sie sich am besten an die Schulleitung.

Die Schülertransportberechtigung von Schülerinnen und Schülern aus Innertkirchen/Gadmen, Guttannen oder vom Hasliberg wird durch die jeweilige Wohngemeinde der Schülerinnen und Schüler geregelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung.
 

Links zu Dokumenten betr. Schülertransporte Gemeinde Meiringen:

Distanzentabellen Zumutbarkeit Schulweg

Richtlinien Schülertransporte Gemeinde Meiringen

Merkblatt Kanton Schülertransporte/Schulungsort